in der Anwaltskanzlei Meisinger in Füssen.
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Oktober 1988 berate und vertrete ich meine Mandanten auf den Gebieten des Zivil-, Arbeits- und Strafrechts. Nach Gründung einer eigenen Kanzlei im Juli 2003 habe ich den Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf das Familienrecht gesetzt und bin seit 2007 befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren bei
- Trennung und Scheidung
- Ehegatten-, Kindes- und Elternunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung.
Wenn Ehen auseinandergehen, ist das nicht nur eine enorme emotionale Belastung. Häufig sind damit auch ganz existenzielle Fragen verbunden. Für Sie. Für Ihre Kinder. Für Ihr gesamtes weiteres Leben. Sorgen Sie rechtzeitig für rechtlichen Beistand.
Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung können Sie von mir kompetente Beratung erwarten. Ich lege großen Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu meinen Mandanten, deren Interessen und Probleme im Zentrum meiner täglichen Arbeit stehen. Sie finden in mir Ihren persönlichen Rechtsberater, der Ihnen kurzfristig und erforderlichenfalls auch außerhalb der Kanzlei zu Besprechungen zur Verfügung steht.
Weiterhin bin ich schwerpunktmäßig befasst mit Verkehrsrecht (Unfallschadenregulierung, Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen) sowie Mietrecht (Kündigung, Zahlungsklagen, Räumungs-verfahren, Nebenkosten) und Arbeitsrecht (Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Abfindungen).
Sie können sich in allen rechtlichen Fragen vertrauensvoll an mich wenden; ich freue mich auf Sie.